Pauschalreiseinformationen – Sicherheit für Ihre Angeltour
Wenn Sie eine Angeltour mit Outside Travels buchen, unterliegen Sie der EU-Pauschalreiserichtlinie. Das bedeutet, dass Ihre Reise eine sogenannte Pauschalreise ist, die Ihnen als Reisender einen starken Schutz bietet.
Für Sie als Kunde bedeutet dies, dass Ihre gesamte Angeltour in einem einzigen Arrangement zusammengefasst ist. Flug, Unterkunft, Führung und Angeln sind in einem Gesamtpaket enthalten, bei dem wir bei Outside Travels dafür verantwortlich sind, dass alles reibungslos funktioniert.
Sie erhalten vor der Buchung klare Informationen und haben Rechte, die Ihre Reise sicher machen. Sollte etwas Unerwartetes passieren, gibt es Vorschriften, die Sie schützen, zum Beispiel wenn sich die Reise ändert, abgesagt wird oder wenn Sie stornieren müssen.
Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass Ihr Geld geschützt ist. Sollte dem Veranstalter etwas zustoßen, gibt es einen finanziellen Schutz, der die Rückzahlung und gegebenenfalls den Rücktransport sicherstellt.
Für diejenigen, die Angeltouren ins Ausland planen, bedeutet dies, dass Sie sich auf das Erlebnis konzentrieren können. Wir kümmern uns um das Gesamtpaket, damit Sie sicher reisen und Ihre ganze Energie auf Ihr Angelabenteuer richten können.
Die Ihnen angebotenen kombinierten Reiseleistungen stellen eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 dar. Daher unterliegen Sie allen EU-Rechten, die für Pauschalreisen gelten.
Das/die Unternehmen „Get Outside Travels AB“ ist/sind in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise verantwortlich.
Darüber hinaus verfügt/verfügen das/die Unternehmen „Get Outside Travels AB“ gesetzlich über einen Schutz zur Rückerstattung Ihrer Zahlungen und, sofern die Beförderung in der Pauschalreise enthalten ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung, falls es/sie zahlungsunfähig wird/werden.
WICHTIGE RECHTE GEMÄSS DER RICHTLINIE (EU) 2015/2302
Reisende erhalten vor Abschluss des Pauschalreisevertrags alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmen für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie den Reiseveranstalter oder das Reisebüro erreichen können.
Reisende können die Pauschalreise auf eine andere Person übertragen, gegebenenfalls gegen eine zusätzliche Gebühr und nach angemessener Frist.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten steigen (z. B. Kraftstoffpreise), und dies ausdrücklich im Vertrag angegeben ist, sowie in jedem Fall spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise.
Wird der Preis um mehr als 8 % des Pauschalreisepreises erhöht, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, den Preis zu erhöhen, hat der Reisende im Falle sinkender relevanter Kosten Anspruch auf eine Preisminderung.
Reisende können den Vertrag ohne Stornogebühren kündigen und erhalten eine vollständige Rückerstattung aller Zahlungen, wenn sich ein wesentlicher Bestandteil der Pauschalreise, außer dem Preis, erheblich ändert.
Storniert das für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmen die Pauschalreise vor deren Beginn, haben die Reisenden gegebenenfalls Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung.
Reisende können den Vertrag unter außergewöhnlichen Umständen vor Beginn der Pauschalreise ohne Stornogebühren kündigen, z. B. bei ernsthaften Sicherheitsproblemen am Reiseziel, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen würden.
Darüber hinaus können Reisende den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen eine angemessene und begründete Stornogebühr kündigen.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Teile der Pauschalreise nicht vertragsgemäß erbracht werden, müssen geeignete alternative Vorkehrungen ohne zusätzliche Kosten angeboten werden.
Reisende können den Vertrag ohne Stornogebühren kündigen, wenn die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden und dies die Durchführung der Pauschalreise wesentlich beeinträchtigt und der Reiseveranstalter das Problem nicht behebt.
Reisende haben auch Anspruch auf eine Preisminderung und/oder eine Entschädigung für Schäden, wenn die Reiseleistungen nicht oder mangelhaft erbracht werden.
Der Reiseveranstalter muss Unterstützung leisten, wenn der Reisende in Schwierigkeiten gerät.
Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters oder, in einigen Mitgliedstaaten, des Reisevermittlers, werden die Zahlungen zurückerstattet.
Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, gegebenenfalls, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung in der Pauschalreise enthalten, wird die Rückführung der Reisenden sichergestellt.
Insolvenzschutz
"Get Outside Travels AB" hat einen Insolvenzschutz bei "Nordic Guarantee [die für den Insolvenzschutz zuständige Stelle, z. B. ein Garantiefonds oder eine Versicherungsgesellschaft]" abgeschlossen.
Reisende können sich an diese Stelle oder, falls zutreffend, an die zuständige Behörde wenden:
Kammarkollegiet
Birger Jarlsgatan 16
114 34 Stockholm
08-700 08 00
registratur@kammarkollegiet.se
wenn Leistungen aufgrund der Insolvenz von "Get Outside Travels AB" nicht erbracht werden.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der Form, in der sie in nationales Recht umgesetzt wurde

